es sei der vorliegenden Rechtsverweigerungsbeschwerde von Amtes wegen und mit superprovisorischer Wirkung (¿) die aufschiebende Wirkung zu erteilen, mit der Wirkung, dass die Beschwerdeführerin vom Erscheinen an Begutachtungen beim ABI Basel bis auf weiteres dispensiert sei. (...) Der Antrag betreffend die aufschiebende Wirkung wurde vorab mit Verfügung vom 13. Februar 2009 abgewiesen. Aus den Erwägungen: 1. - Vorab ist zu prüfen, ob auf die Beschwerde einzutreten ist. a) Zur Beantwortung dieser Frage ist Art. 46a VwVG heranzuziehen. Danach kann gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern einer anfechtbaren Verfügung Beschwerde geführt werden.