Mit Schreiben vom 24. Dezember 2008 wehrte sich A über ihren Rechtsanwalt gegen das Aufgebot an die vorgeschlagene Gutachterstelle und beantragte eine Begutachtung durch die MEDAS-Zentralschweiz oder das Institut für interdisziplinäre medizinische Begutachtungen (IIMB) in Zürich oder durch die Academy of Swiss Insurance Medicine (asim) in Basel. Mit Schreiben vom 2. Februar 2009 beharrte die IV-Stelle auf dem Begutachtungsauftrag beim ABI. Dagegen liess A am 11. Februar 2009 eine Rechtsverzögerungsbeschwerde einreichen.