1.51940 Wie diese Aufstellung zeigt, lagen die damaligen Umrechnungskurse in der Tat deutlich höher als der von der Ausgleichskasse berücksichtigte Kurs von Fr. 1.49347. Wie aus ihrer Vernehmlassung vom 22. Januar 2010 aber hervorgeht, hat sie zugunsten der Beschwerdeführerin bewusst auf die Anrechnung höherer Umrechnungskurse verzichtet, da die Differenz gering ausgefallen wäre. |