2087.1 WEL vom 1. Januar 2002 ist der zu Beginn des betreffenden Jahres geltende Umrechnungskurs massgebend (vgl. EVG-Urteil P 28/00 vom 13.9.2000 E. 2a). Nachdem die zweite französische Rente rückwirkend per 1. September 2007 zur Ausrichtung gelangte, wäre grundsätzlich derjenige Umrechnungskurs massgebend, der jeweils zu Beginn des Jahres 2007, 2008 und 2009 in Kraft stand.