sodann gemäss Rz. 5523ff. der RWL korrekt die Rentenskala Nummer 43 errechnet (97,73%) und so die Plafonierungsgrösse auf Fr. 1337.- reduziert. Da die ursprünglich zugesprochenen Kinderrenten im Umfang von Fr. 1688.- diese Plafonierungsgrösse übersteigen, hat sie die Kinderrenten zu Recht plafoniert. (...) |