| | Entscheid: | Der 1974 geborenen A wurde mit Verfügung vom 4. Februar 2005 eine ganze Rente der Invalidenversicherung mit Kinderrenten ab dem 1. Februar 2005 zugesprochen. Mit Verfügung vom 2. November 2009 teilte ihr die IV-Stelle Luzern mit, dass aufgrund der allgemeinen Rentenerhöhungen per 1. Januar 2009 irrtümlich der unplafonierte Rentenbetrag der Kinderrenten ausbezahlt wurde und die Beträge entsprechend korrigiert würden. Hiergegen erhob A Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Gericht wies die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab. Aus den Erwägungen: 3. - b) Der Auffassung der IV-Stelle bezüglich der Berechnung der Kinderrenten ist beizupflichten.