Genau besehen führt indes auch eine grammatikalische Auslegung dieser Bestimmung nicht zwangsläufig zum Ergebnis, dass in jedem konkreten Fall therapeutische Massnahmen der IV erbracht worden sein mussten. Weder die deutschsprachige noch die anderssprachigen Fassungen des Normtextes weisen zwingend in diese Richtung. Vielmehr lässt sich auch die Auffassung halten, dass die Wortfolge "die von der IV erbrachten Massnahmen" im Sinn eines generalisierenden Kriteriums verwendet wird, das aufgrund der primären Leistungspflicht der IV bis zum Alter von 20 Jahren im Regelfall vorliegt, aber nicht ausnahmslos gegeben sein muss.