Was genau Inhalt dieser behaupteten telefonischen Vereinbarung war, lässt sich aufgrund der Akten nicht zuverlässig feststellen und kann auch nachträglich nicht mehr zuverlässig festgestellt werden. Der Inhalt der behaupteten Vereinbarung kann aber letztlich offen bleiben, denn die erfolgte Anmeldung hätte aufgrund der dargelegten Verfahrensordnung und der gegebenen Umstände unverzüglich an die zuständigen Durchführungsorgane weitergeleitet werden müssen, auch wenn hinsichtlich der Frage von Lohnansprüchen noch Unklarheiten bestanden.