Man habe dann mit ihr den Antrag ausgefüllt und sie arbeitslos gemeldet. Sie sei mit der Dame am Schalter so verblieben, dass sie sich melde, wenn sie den neuen Arbeitsvertrag habe und bis dahin arbeitslos sei. Sie habe den Arbeitsvertrag am 27. Februar 2009 persönlich beim Arbeitsamt vorbeigebracht und sei der Meinung gewesen, bis dahin arbeitslos zu sein. Beim Arbeitsgericht habe man ihr die Auskunft erteilt, ihre ehemalige Arbeitgeberin müsse den Lohn für Januar und Februar 2009 noch bezahlen.