Der Revisor bemerkte damals in seinem Bericht lediglich, die administrative Leitung werde von der B wahrgenommen (Bericht über die Arbeitgeberkontrolle vom 6.5.2004). Dem Einspracheentscheid vom 17. Dezember 2008 ist denn auch zu entnehmen, dass über die von C aufgrund selbständiger Tätigkeit zu entrichtenden AHV-Beiträge für die Jahre 2004 und 2005 bereits definitiv verfügt wurde, was auch für die Vorjahre anzunehmen ist.