Das Gericht hiess die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gut. Aus den Erwägungen: 2. - a) (...) b) Streitgegenstand bildet vorliegend die Rechtmässigkeit der Nachzahlungs- und Verzugszinsverfügung vom 4. April 2008, soweit sie mit Einspracheentscheid vom 17. Dezember 2008 bestätigt wurden und die Beitragsjahre 2006 und 2007 betreffen. Dabei ist zwischen den Parteien streitig, ob die Beschwerdegegnerin die an C ausgerichteten Mandatsentschädigungen zu Recht als beitragspflichtiges Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit qualifiziert hat. 3. - a) Die sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht