| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A erlitt am 24. April 2002 einen Verkehrsunfall. Am 3. Juli 2003 meldete sie sich deswegen bei der IV-Stelle Luzern zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle holte in der Folge beim Unfallversicherer X verschiedene Akten (Arztberichte sowie ein Gutachten des Zentrums für Medizinische Begutachtung [ZMB] vom 24.11.2005) ein. Die IV-Stelle liess bei Dr. E ein psychiatrisches Gutachten erstellen, welches am 30. Januar 2009 erging. Mit Schreiben vom 9. April 2009 teilte die IV-Stelle A mit, sie beabsichtige, eine medizinische Abklärung im Institut für forensische Psychiatrie und Psychotherapie (IFPP) in Z durchzuführen.