Die Summe der Zinsen auf dem gesamten Sparkapital beträgt folglich bei einer Nullverzinsung 0%, wobei je nach Gewichtung des obligatorischen bzw. überobligatorischen Anteils des Sparkapitals eine grössere bzw. kleinere individuelle Negativverzinsung auf dem überobligatorischen Teil zum Tragen kommt. Damit in diesem Sinne eine Nullverzinsung Platz greifen kann, ist es erforderlich, dass das Reglement der Vorsorgeeinrichtung vorsieht, dass die versicherten Einkommen nicht so hoch koordiniert werden wie im BVG-Minimum vorgesehen oder die Altersgutschriften höher sind als diejenigen im BVG-Minimum.