Bei einer Nullverzinsung bei umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen im Beitragsprimat wird das gesamte Altersguthaben mit 0% verzinst. Das BVG-Guthaben wird nach dem Anrechnungsprinzip mit dem BVG-Mindestzinssatz verzinst und damit erhöht, während der überobligatorische Teil des Altersguthabens entsprechend sinkt bzw. reduziert wird. Die Summe der Zinsen auf dem gesamten Sparkapital beträgt folglich bei einer Nullverzinsung 0%, wobei je nach Gewichtung des obligatorischen bzw. überobligatorischen Anteils des Sparkapitals eine grössere bzw. kleinere individuelle Negativverzinsung auf dem überobligatorischen Teil zum Tragen kommt.