Zudem ergibt sich sowohl aus dem Reglement als auch aus den im Verfahren aufgelegten Akten, dass die beteiligten Arbeitgeber sich an den Sanierungsmassnahmen beteiligen. Zum Einen ergibt sich aus dem versicherungstechnischen Bericht und der Risikoanalyse per 31. Dezember 2008, dass sich die Arbeitgeberin (B AG) grundsätzlich zum Ausgleich der durch in der Vergangenheit zu tiefen Umlagebeiträge entstandenen Lücke von Fr. 14.2 Millionen bereit erklärt hat. Ferner sei beabsichtigt zum Ausgleich der Deckungslücke zusätzlich bei der Arbeitgeberin, der D AG, Fr. 1.7 Millionen zu beantragen. Gemäss Art. 65e Abs. 1 BVG i.V.m.