Das BVG-Guthaben wird nach dem Anrechnungsprinzip mit dem BVG-Mindestzinssatz verzinst und damit erhöht, während der überobligatorische Teil des Altersguthabens entsprechend sinkt respektive reduziert wird. Die Summe der Zinsen auf dem gesamten Sparkapital beträgt folglich bei einer Nullverzinsung Null Prozent, wobei je nach Gewichtung des obligatorischen bzw. überobligatorischen Anteils des Sparkapitals, eine grössere bzw. kleinere individuelle Negativverzinsung auf dem überobligatorischen Teil zum Tragen kommt.