Der Bundesrat hat zudem am 27. Oktober 2004 Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge erlassen (nachstehend Weisungen genannt). Diese Weisungen richten sich an die Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge. Der Inhalt dieser Weisungen ist aber auch für die Vorsorgeeinrichtungen massgeblich, weil sie die gesetzlichen Handlungsanweisungen an die Vorsorgeeinrichtungen konkretisieren und weil sie namentlich die Unterlagen detailliert nennen, auf welche sich die Aufsichtsbehörde bei ihren Prüfungshandlungen abstützen (vgl. Christina Ruggli-Wüest, Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde bei Unterdeckung, in: SZS 2009 S. 553).