Am 9. März 2009 überwies das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Z die Sache dem Stab Recht der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) zur Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit. Mit in Rechtskraft erwachsener Verfügung vom 28. Mai 2009 verneinte der Stab Recht die Vermittlungsfähigkeit ab 1. September 2008. Gestützt darauf forderte die Arbeitslosenkasse mit Verfügung vom 15. Juli 2009 die bereits ausgerichteten Taggelder für die Monate September und Oktober 2008 im Betrag von Fr. 502.20 zurück. Die dagegen erhobene Einsprache wurde mit Entscheid vom 26. August 2009 abgewiesen, soweit die Rechtmässigkeit der Rückforderung bestritten wurde.