Während die Beschwerdeführerin die aktuell auf Grundstück Nr. x lastenden Grundpfandschulden der Erwerber in der Höhe von Fr. 65 000.- berücksichtigt haben will (vgl. Rechnung der Raiffeisenbank Steinhausen vom 24.6.2008), lässt die Ausgleichskasse Luzern bloss einen Betrag von Fr. 30 000.- zu. Da für die Bewertung des (Verzichts-)Vermögens jedoch - wie erwähnt - die Verhältnisse im Zeitpunkt der Vermögensentäusserung entscheidend sind (vgl. E. 3b hievor), können nicht die heutigen, sondern nur die im Jahre 1998 bestehenden Grundpfandschulden herangezogen werden.