Unter Anwendung dieses Faktors beträgt der kapitalisierte Wert des Wohnrechts aufgerundet Fr. 113 330.- (Fr. 12 107.- 3 9.3607). Auf den von der Ausgleichskasse Luzern verwendeten Wert von Fr. 78 630.- (vgl. Berechnungsblatt "Liegenschaften" vom 8.10.2008) kann demgegenüber nicht abgestellt werden. b) Eine weitere Divergenz besteht bezüglich der Höhe der anrechenbaren Hypothekarschulden. Während die Beschwerdeführerin die aktuell auf Grundstück Nr. x lastenden Grundpfandschulden der Erwerber in der Höhe von Fr. 65 000.- berücksichtigt haben will (vgl. Rechnung der Raiffeisenbank Steinhausen vom 24.6.2008), lässt die Ausgleichskasse Luzern bloss einen Betrag von Fr. 30 000.- zu.