einen Betrag von Fr. 480 000.- infolge Vermögensverzichts. Hintergrund dieser Aufrechnung war die Tatsache, dass die Versicherte am 25. September 1998 ihr Grundstück Nr. x, Grundbuch Y, unter Rückbehalt eines lebenslänglichen Wohnrechts an ihre Kinder bzw. an die Kinder ihres verstorbenen Ehemannes veräusserte. A liess gegen diese Verfügung Einsprache erheben, welche die Ausgleichskasse mit Einspracheentscheid vom 3. April 2009 abwies. Mit fristgerecht erhobener Verwaltungsgerichtsbeschwerde liess A sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids und die Neuberechnung der Ergänzungsleistungen beantragen.