Die im Jahre 1917 geborene A, welche sich im Alterszentrum Z aufhält, liess sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV anmelden. Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern errechnete in der Verfügung vom 9. Oktober 2008 einen Einnahmenüberschuss von Fr. 63 270.- und wies das Leistungsbegehren mit Wirkung ab April 2008 ab. Als anrechenbares Vermögen berücksichtigte die Ausgleichskasse u.a. einen Betrag von Fr. 480 000.- infolge Vermögensverzichts.