Ferner hat das Bundesgericht mehrfach bestätigt, dass die ausgedehnte Gutachtertätigkeit für einen Sozialversicherungsträger keine Befangenheit des betreffenden Gutachters begründet, selbst dann nicht, wenn er sein Einkommen vollständig durch entsprechende Aufträge des betreffenden Trägers erzielen sollte (BG-Urteil 9C_67/2007 vom 28.8.2007 E. 2.4; vgl. ferner BG-Urteile 9C_468/2009 vom 9.9.2009 E. 3.4 und I 876/06 vom 28.9.2007 E. 5.5, je mit Hinweisen).