72bis IVV) und ihren Gutachten kommt bei der Abklärung des rechtserheblichen Sachverhaltes im Bereich der IV eine wichtige Bedeutung zu. Aufgrund ihrer institutionalisierten Ausrichtung auf die Erstattung von Expertisen erweisen sie sich als effizientes und vergleichsweise einfach zu initiierendes Mittel für die Klärung komplexerer Fälle, in denen eine interdisziplinäre Abklärung unerlässlich ist. Ein alternatives Angebot, das die bestehende grosse Nachfrage, zumal nach Gutachten unter Einbezug verschiedener Fachrichtungen zeitgerecht befriedigen würde, ist gegenwärtig nicht verfügbar.