Aus den Erwägungen: 4.- d) Der Beschwerdeführer zieht das Gutachten des ABI unter Berufung auf eine nachträglich eingereichte Expertise in Zweifel, die Prof. Dr. J. P. Müller, zusammen mit Dr. J. Reich, am 11. Februar 2010 zu Handen von Rechtsanwalt P. Stolkin erstattet hat. Darin unterstellen die Autoren den MEDAS generell fehlende Unabhängigkeit gegenüber der Verwaltung, und sie halten Art. 6 EMRK für verletzt, insbesondere die darin gewährleistete "Waffengleichheit" und den Anspruch auf ein faires Verfahren. Die im Rechtsgutachten angesprochene Thematik und die ihm zugrunde liegenden Fragen sind seit längerem bekannt.