Krankheitswert zukomme. In der Folge beauftragte die B Dr. E, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, mit der gutachterlichen Klärung dieser Frage. Dieser kam zum Schluss, dass die Diagnose Dysmorphophobie Krankheitswert aufweise, indem sie A in seinem Befinden und Verhalten ständig und stark negativ beeinflusse. Die Dysmorphophobie stelle für den geplanten kosmetischen Eingriff jedoch eine Kontraindikation dar. Es dürfe an der bestehenden Narbe nicht weiter invasiv somatisch behandelt werden, vorbehältlich ernsthafter somatischer Komplikationen.