Am 7. Juli 2006 ersuchte Dr. D, Leitender Arzt Plastische Chirurgie des Kantonsspitals Z, um Übernahme der Kosten für eine geplante Eigenfetttransplantation, da der erste Eingriff nicht den gewünschten Effekt gezeigt habe und die Narbe nach wie vor eingefallen und störend sei bzw. eine Dellenbildung aufweise. Die B lehnte die Kostenübernahme ab mit der Begründung, bei der geplanten Behandlung gehe es in erster Linie um einen kosmetischen Eingriff.