Nach anfänglicher Ablehnung übernahm die B gemäss Schreiben vom 6. Februar 2006 die Kosten dieses Eingriffes. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass eine allfällige Alternativbehandlung mittels Laser aufgrund psychischer Beschwerden separat geprüft werden müsste. Eine diesbezügliche abschliessende Einschätzung sei aufgrund der vorhandenen medizinischen Unterlagen nicht möglich. Am 7. Juli 2006 ersuchte Dr. D, Leitender Arzt Plastische Chirurgie des Kantonsspitals Z, um Übernahme der Kosten für eine geplante Eigenfetttransplantation, da der erste Eingriff nicht den gewünschten Effekt gezeigt habe und die Narbe nach wie vor eingefallen und störend sei bzw. eine Dellenbildung aufweise.