| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Sozialversicherungsrechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Krankenversicherung | | Entscheiddatum: | 07.06.2010 | | Fallnummer: | S 09 105 | | LGVE: | 2010 II Nr. 38 | | Leitsatz: | Art. 24, Art. 25 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a Ziff. 1, Art. 32 Abs. 1 KVG. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme eines ärztlichen Eingriffs, obwohl der Krankheitswert der diagnostizierten Dysmorphophobie anerkannt wurde, wenn gutachterlich eine Kontraindikation erstellt ist. Dies führt dazu, dass die Kostenübernahmevoraussetzungen der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der besagten Operation zu verneinen sind.