{"Signatur": "LU_VWG_003", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2010-06-07", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_003_S-09-105_2010-06-07.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4706", "Checksum": "7a0d12d631b0a7b029f66edb57d50c01"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 09 105", "2010 II Nr. 38"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Abteilung 07.06.2010 S 09 105 (2010 II Nr. 38)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Sozialversicherungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Sozialversicherungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 24, Art. 25 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a Ziff. 1, Art. 32 Abs. 1 KVG. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme eines ärztlichen Eingriffs, obwohl der Krankheitswert der diagnostizierten Dysmorphophobie anerkannt wurde, wenn gutachterlich eine Kontraindikation erstellt ist. Dies führt dazu, dass die Kostenübernahmevoraussetzungen der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der besagten Operation zu verneinen sind. | Krankenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:13:47", "Checksum": "e6f504e7ef9cccc4bb10dc0965e617ab", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Abteilung 07.06.2010 S 09 105 (2010 II Nr. 38)\nRegeste:\nArt. 24, Art. 25 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a Ziff. 1, Art. 32 Abs. 1 KVG. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme eines ärztlichen Eingriffs, obwohl der Krankheitswert der diagnostizierten Dysmorphophobie anerkannt wurde, wenn gutachterlich eine Kontraindikation erstellt ist. Dies führt dazu, dass die Kostenübernahmevoraussetzungen der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der besagten Operation zu verneinen sind. | Krankenversicherung\n\n| Instanz: | Verwaltungsgericht |\n|---|---|\n| Abteilung: | Sozialversicherungsrechtliche Abteilung |\n| Rechtsgebiet: | Krankenversicherung |\n| Entscheiddatum: | 07.06.2010 |\n| Fallnummer: | S 09 105 |\n| LGVE: | 2010 II Nr. 38 |\n| Leitsatz: | Art. 24, Art. 25 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a Ziff. 1, Art. 32 Abs. 1 KVG. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme eines ärztlichen Eingriffs, obwohl der Krankheitswert der diagnostizierten Dysmorphophobie anerkannt wurde, wenn gutachterlich eine Kontraindikation erstellt ist. Dies führt dazu, dass die Kostenübernahmevoraussetzungen der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der besagten Operation zu verneinen sind. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}