Diese Ausführungen wurden mit Schreiben der Beigeladenen vom 3. Juni 2005 unterschriftlich bestätigt, führte sie doch aus, dass ihr Lebenspartner A bis zu seiner Erkrankung die anfallenden Umgebungsarbeiten sowie kleinere Reparaturen ausgeführt und sich an den monatlichen Haushalts- und Unterhaltskosten sowie an den Neuanschaffungen beteiligt habe. Diese Darstellung wird denn auch durch die Eingabe, die die Beigeladene durch ihren Rechtsvertreter in diesem Verfahren einbringen liess, bestätigt. Nachdem die Beigeladene diesen Sachverhalt unterschriftlich bestätigte, ist davon auszugehen, dass sie auch anlässlich einer Parteieinvernahme an diesen Aussagen festhalten würde.