die kaufmännische Ausbildung im Allgemeinen und in den infrage stehenden Profilen im Besonderen ist auf die Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes ausgerichtet. Schliesslich spricht für die Ausbildung bei der X Handelsschule, dass die Beschwerdeführerin den Anforderungen des Marktes in einem ungeschützten Rahmen ausgesetzt ist und sich damit ihre Aussichten auf eine wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung erhöhen. b) Der Anspruch auf berufliche Massnahmen ist vorliegend im Grundsatz ausgewiesen und unbestritten.