Vor diesem Hintergrund konnte bereits damals darauf geschlossen werden, dass die von der Beschwerdeführerin gewählte Ausbildung an der X Handelsschule mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ihren Fähigkeiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen angemessen sein würde. Zudem führt die kaufmännische Ausbildung im gewählten Rahmen auf raschem und ökonomischem Weg zu einem Berufsabschluss; die kaufmännische Ausbildung im Allgemeinen und in den infrage stehenden Profilen im Besonderen ist auf die Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes ausgerichtet.