Aus medizinischer Sicht fehlte eine Beurteilung des als noch vorhanden anzunehmenden Erholungspotentials und aus beruflicher Sicht eine solche des bei dem erreichbaren neuropsychischen (motorischen und kognitiven) Potential als zweckmässig zu beurteilenden Ausbildungsganges. Gestützt auf die vorliegenden Abklärungen medizinischer und beruflicher Art war jedoch bereits zum damaligen Zeitpunkt von der medizinisch naheliegenden Möglichkeit auszugehen, dass sich die damals noch bestehenden neuropsychischen Defizite durch geeignete Massnahmen und bei entsprechender Willensanstrengung weiter mildern liessen.