Status per 4. April 2008 für die Dauer ihrer Ausbildung bewahren, erstattete sie einen Bericht, der mit Blick auf das Potential jedenfalls nicht vollständig sein konnte, wenn sich die medizinisch mehrfach bestätigte Prognose, der Status sei besserungsfähig, weiterhin bewahrheiten sollte. Indem die IV-Stelle sich für den Entscheid, keine Kostengutsprache für die erstmalige Berufausbildung bei der X Handelsschule zu gewähren, auf die ZBA-Berichte abstützte, unterstellte sie für die Prognose der Erfolgschancen demnach zu Unrecht einen stabilen Endzustand, obwohl die aktenkundigen medizinischen Verlaufsberichte eine laufende Restitution der als Folge des Insults erlittenen neuropsychischen