Im Abklärungsbericht für die bis zum 30. Mai 2008 verlängerte berufliche Abklärung halten dieselben Berufsabklärungsfachpersonen fest, A könne wegen ihrer motorischen Einschränkungen weder einen handwerklichen noch einen Beruf mit hohem Anteil an Bewegung oder anderen physischen Anforderungen erfolgversprechend erlernen. Die kognitiven Einschränkungen prägten die Berufswahl zusätzlich. Der Beschwerdeführerin falle das schulische Lernen schwer; sie müsse dafür mehr investieren als beim praktischen Lernen. Sprachfertigkeiten und die Möglichkeit, zu strukturieren seien begrenzt.