Im Rahmen der Ausbildung sei die Beschwerdeführerin bei der Absolvierung einer Lehre - vor allem im theoretischen Bereich - eingeschränkt. bb) Während eines stationären Aufenthalts im SPZ Nottwil vom 22. Dezember 2005 - 28. April 2006 nahm das Institut für Berufsfindung (IBF) im Auftrag der IV-Stelle eine erste Abklärung der schulischen und beruflichen Möglichkeiten vor. Dabei stellte sich gemäss Bericht vom 26. April 2006 im Wesentlichen heraus, dass die Versicherte mit dem ihrem Wunsch entsprechend angepassten Schulprogramm (Englisch, Französisch, später auch Mathematik) überfordert war. Namentlich wies sie erhebliche Gedächtnislücken auf und hatte Schwierigkeiten bei der Wortfindung.