Für die Beschwerdeführerin seien anschauliche praktische Lernsituationen besser, weil sie viel einfacher und rascher lernen und verinnerlichen könne, wenn sie beim konkreten praktischen Tun, bzw. beim Ausführen einer Tätigkeit einen Arbeitsablauf oder eine Aufgabe anschaulich und sinnlich erlebe und erfahre. Deshalb habe die IV-Stelle denn auch eine Ausbildung im "geschützten Rahmen" empfohlen, weil dort das praktische Lernen - wie bei einer KV-Lehre - im Vordergrund stehe und die notwendige intensive und permanente Unterstützung durch die Lehrverantwortlichen gewährleistet sei.