Hingegen bestreitet sie, dass die gewählte Ausbildung (Handelsschule in nicht geschütztem Rahmen) ihrer Behinderung angepasst ist und ihren Fähigkeiten entspricht. Gestützt auf die medizinischen Berichte (Abschlussbericht Institut für Berufsfindung vom 26.4.2006, Bericht von Dr. med. C, Rehabilitation, vom 13.2.2007, Neuropsychologischer Verlaufsbericht der Neuropsychologischen Praxis, Luzern, vom 20.3.2008) in Verbindung mit den Ergebnissen der beruflichen Abklärungen im ZBA Luzern ist die Vorinstanz der Auffassung, die von der Beschwerdeführerin gewählte schullastige Ausbildung entspreche nicht ihren Fähigkeiten.