So soll zwischen der Dauer und den Kosten der Massnahme einerseits und dem wirtschaftlichen Erfolg anderseits ein vernünftiges Verhältnis bestehen. Zudem soll die berufliche Ausbildung in einer auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichteten Weise soweit wie möglich in der freien Wirtschaft und in Ausbildungsstätten für Nichtbehinderte erfolgen (KSBE, Rz. 1006 mit Hinweis auf die Botschaft des Bundesrates zum Entwurf eines BG über die Invalidenversicherung vom 24.10.1958, S. 31). cc) Als invalid im Sinn von Art.