| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die 1987 geborene A erlitt während einer Operation am 15. Dezember 2005 einen Hirninfarkt. In der Folge leidet A seit der Operation an einer halbseitigen Lähmung, Sprachstörungen und Kombinationsschwierigkeiten. Im Zeitpunkt des Eingriffs war A Gymnasiastin in der Maturaklasse. Am 24. Januar 2006 meldeten ihre Eltern sie bei der Invalidenversicherung an. Die IV-Stelle gewährte A Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten sowie einen Rollstuhl und Stützunterricht.