Beschwerdeweise liess D unter anderem beantragen, es sei eine neuerliche umfassende medizinische Abklärung der gesundheitlichen Beschwerden anzuordnen. Am 2. November 2009 wandte sich der instruierende Richter zufolge gerügter Unstimmigkeiten mit gezielten Fragen an eine am Gutachten des MZR mitwirkende Fachärztin. Die Antwort erging am 3. Dezember 2009. Mit Verfügung vom 4. Februar 2010 ordnete das Verwaltungsgericht eine interdisziplinäre Begutachtung in rheumatologischer und kardiologischer Hinsicht an, und zwar im Wesentlichen bezogen auf die Frage der Arbeitsfähigkeit ab Dezember 2002 bis zum Erlass der angefochtenen Verfügung vom 21. August 2008. Das Gutachten erging am 28. Mai 2010.