Und dass der Rentenbetrag seinerseits falsch ermittelt wäre, wird in der Beschwerde nicht geltend gemacht. Gelangt das Verwaltungsgericht zur Auffassung, die am 2. Juli 2008 verfügte Rentenrevision sei nicht rechtens, wird die Berechnungsverfügung vom 16. Juli 2008 zufolge ihrer akzessorischen Natur automatisch hinfällig. |