90 KVV Prämien im Voraus und in der Regel monatlich zu bezahlen sind, ist bei einem Prämienausstand über mehrere Monate auf den mittleren Verfall abzustellen, so dass vorliegend Verzugszinsen von 5% ab 1. September 2007 geschuldet sind. (...) 5. - Zusammenfassend ist der angefochtene Einspracheentscheid vom 3. Juni 2008 dahingehend abzuändern, als dass die Rechtsöffnung für den Prämienausstand von Mai bis Dezember 2007 im Betrag von Fr. 1166.40 zuzüglich Mahnspesen von Fr. 60.- nebst Zins von 5% seit 1. September 2007 zu erteilen ist. In diesem Sinne ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde teilweise begründet, im Hauptpunkt jedoch abzuweisen. |