Der Beschwerdeführer arbeitet in unselbständiger Stellung bei der Firma B AG und ist in derselben Gemeinde als Einwohner registriert. Mittels seiner Ausführungen erklärt der Beschwerdeführer explizit, in der Gemeinde wohnhaft zu sein, woraus zu schliessen ist, dass er die Aktivitäten des täglichen Lebens vorwiegend in der Schweiz wahrnimmt.