Mehrausgaben = jährliche Ergänzungsleistungen Fr. 9 460.- Gestützt auf die vorstehenden Berechnungen ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin infolge Mehrausgaben in der Höhe von Fr. 9460.- Anspruch auf monatliche Ergänzungsleistungen von Fr. 789.- hat, weshalb die Verwaltungsgerichtsbeschwerde in diesem Sinne gutzuheissen ist. Einer Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung, wie es die Beschwerdeführerin beantragt, bedarf es deshalb nicht. Der Einspracheentscheid vom 29. April 2008 ist aufzuheben und die Ausgleichskasse Luzern zu verpflichten, monatliche Ergänzungsleistungen in der Höhe von Fr. 789.- an die Beschwerdeführerin auszurichten. |