17a ELV jährlich ein Verminderungsbetrag von Fr. 10000.- in Abzug gebracht wird. 6. - Bei der Gegenüberstellung von Leistung (Fr. 471400.-) und Gegenleistung (Fr. 341543.-) ergibt sich ein Verzichtsvermögen von Fr. 129857.-. Im Vergleich hiezu hat die Ausgleichskasse der Beschwerdeführerin ein Verzichtsvermögen von Fr. 326400.- aufgerechnet. Diesbezüglich ist die EL-Berechnung der Ausgleichskasse zu beanstanden und zu berichtigen. Im Ergebnis wirkt sich das massiv tiefere Verzichtsvermögen einerseits beim Vermögensverzehr und andererseits beim Zins auf Vermögensverzicht aus; diese Werte sind bei der EL-Berechnung ebenfalls um einiges nach unten zu korrigieren.