Der bei der EL-Ansprecherin eingetretene Verlust sei letztendlich mit dem Verkauf der Liegenschaft realisiert worden. Aus den Erwägungen: 1. - Am 1. Januar 2008 ist das revidierte Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) in Kraft getreten. In zeitlicher Hinsicht sind grundsätzlich diejenigen Rechtssätze massgebend, die bei der Erfüllung des zu Rechtsfolgen führenden Tatbestandes Geltung haben (BGE 126 V 136 E. 4b mit Hinweisen). Im vorliegenden Fall werden Ergänzungsleistungen ab August 2007 beansprucht. Ausserdem hat sich der bei den Parteien umstrittene Verzichtstatbestand im Jahre 1997 verwirklicht.