| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A erhielt von der IV-Stelle Luzern mit Verfügung vom 12. Dezember 2001 ab Oktober 1999 eine ganze Rente der Invalidenversicherung (Invaliditätsgrad 100%) zugesprochen. Im Jahr 2003 leitete die IV-Stelle ein Revisionsverfahren ein. Im Wesentlichen nach Beizug eines Gutachtens von Prof. Dr. B kam sie zum Schluss, dass der Invaliditätsgrad zufolge Verbesserung des Gesundheitszustandes nur mehr 43% betrage, sodass sie den Anspruch der Versicherten mit Verfügung vom 27. Juli 2004 ab September dieses Jahres auf eine Viertelsrente reduzierte. Am 6. September 2004 verfügte die IV-Stelle über die Berechnung dieser Rente.