Auch soweit Dr. Y. keine eindeutige kognitive Fixierung des Beschwerdeführers auf seine Schmerzsymptomatik auszumachen vermochte, wäre er doch zumindest gehalten gewesen, sich mit den im Gutachten von Dr. F. erwähnten Beobachtungen bezüglich "rationaler Copingstrategien" näher zu befassen. Dr. Y's Schluss auf eine bewusstseinsnahe Symptomerweiterung und eine gewisse Selbstlimitierung stützt sich sodann vor allem auf die Bewertung der test- und neuropsychologischen Untersuchungsergebnisse.